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16. November 1907  -  Das Schöffengericht zu Meuselwitz verurteilt ...

Das Schöffengericht zu Meuselwitz verurteilt einen Knecht und eine Magd zu je zwei Tagen Haft oder 10 Mark Geldstrafe wegen "Entlaufens aus dem Dienst". Die Magd hatte ohne Kündigung ihre Stelle verlassen, nachdem sie von ihrem Brotherrn mit der Peitsche aus dem Bett geprügelt worden war. Der Knecht war "entlaufen", nachdem ihn der Sohn des Brotgebers geohrfeigt hatte. Gegen beide hatte der Gutsherr Anzeige erstattet.

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