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22. März 2001
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Straßburg
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Straßburg: Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz scheitert vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Beschwerde gegen seine Verurteilung durch das Berliner Landgericht 1997. Die damalige Verurteilung zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe wegen Totschlags von DDR-Flüchtlingen verstößt demnach nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht hatte Krenz ohne Erfolg für eine Aufhebung gestritten. Krenz verbüßt seine Strafe im Berliner Gefängnis Plötzensee im offenen Vollzug.
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