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24. Juli 1942  -  Das Amtsgericht in Halle an ...

Das Amtsgericht in Halle an der Saale entscheidet, dass die Formulierung "mit der Ihnen gebührenden Achtung" im Brief an einen Juden insoweit keine Beleidigung darstelle, als der Briefschreiber damit lediglich im Deutschen Reich allgemein anerkannte und gültige Werturteile ausdrücke.

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