Kalender
27. Oktober 1987
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zur Herausgabe von Bildmaterial an die Polizei verpflichtet ist, wenn sie der "Aufklärung erheblicher Straftaten" dienen und die "Interessen der Betroffenen nicht nachhaltig berühren". Eine deutsche Fernsehanstalt hatte sich geweigert, Aufnahmen von einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf zur Verfügung zu stellen.
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