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27. Oktober 1987  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zur Herausgabe von Bildmaterial an die Polizei verpflichtet ist, wenn sie der "Aufklärung erheblicher Straftaten" dienen und die "Interessen der Betroffenen nicht nachhaltig berühren". Eine deutsche Fernsehanstalt hatte sich geweigert, Aufnahmen von einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf zur Verfügung zu stellen.
Abnehmspritze
Wissenschaft

Satt schon vor dem ersten Bissen

Der Anblick köstlicher Speisen wirkt auf die meisten Menschen appetitanregend. Wer dagegen die neuen Abnehmspritzen nutzt, wird häufig schon satt, wenn er Essen auch nur ansieht. In Versuchen mit Mäusen und Menschen hat eine Studie nun aufgeklärt, welche Vorgänge im Gehirn für diesen Effekt verantwortlich sind. Demnach vermitteln...

Dunkelflaute, Netz, Strom
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Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?

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