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30. Juni 2008  -  Deutschland im Gäfgen-Fall nicht wegen ...

Deutschland im Gäfgen-Fall nicht wegen Folterdrohung verurteilt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist in Straßburg eine Grundrechtsbeschwerde des 33-Jährigen Kindermörders Magnus Gäfgen zurück. Der Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler wird vorerst nicht wieder aufgerollt. Bei den Vernehmungen hatte Gäfgen erst unter Androhung von Gewalt die Tat gestanden.

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