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31. Juli 1949  -  Das bayerische Verfassungsgericht erklärt das ...

Das bayerische Verfassungsgericht erklärt das bayerische Landeswahlgesetz in der Fassung vom 16. März 1949 für teilweise verfassungswidrig und bestimmt, dass auch als Minderbelastete eingestufte ehemalige Nationalsozialisten das aktive Wahlrecht erhalten müssen; das passive Wahlrecht für Mitläufer und Amnestierte wird abgelehnt. Vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben Hauptschuldige und Aktivisten.
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Digitale Alternativen

Große Technologiekonzerne prägen das digitale Leben. An ihren Produkten scheint bei der Nutzung von Online-Diensten kein Weg vorbeizuführen. Doch wer will, kann umsteigen und freie Angebote verwenden. Hinter einem besonders vielversprechenden Neuling auf diesem Gebiet steht ein Zusammenschluss europäischer Forschungs- und...

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Wissenschaft

Der Luft zuliebe

Etliche Millionen Passagierflüge pro Jahr verschmutzen die Atmosphäre und schädigen das Klima. Höchste Zeit für einen CO2-neutralen Luftverkehr, meinen Forscher am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt – und erklären den Weg dorthin. von ROLF HEßBRÜGGE Kurz vor dem Unglück hatte das Cockpit „Vogelschlag“ gemeldet – die...