Lexikon

absolutes Recht

Recht, das im Gegensatz zum relativen Recht gegenüber jedermann wirkt. Dazu zählen u. a. das Recht auf Achtung von Leben und Gesundheit eines Menschen, das Recht am eigenen Namen und am eigenen Bild sowie das Recht des Eigentümers, nach Belieben mit seinem Eigentum zu verfahren und andere von Nutzen und Gebrauch auszuschließen.

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