Lexikon
Anerkennung
Völkerrecht
Erklärung eines Staates: 1. Anerkennung von Staaten zum Zweck der Aufnahme völkerrechtlicher (diplomatischer) Beziehungen; meist bei neugegründeten Staaten; 2. Anerkennung von Regierungen, d. h. der obersten Vertretungsmacht des Staates, meist bei Regierungswechsel, Revolutionen u. a.; 3. Anerkennung von Aufständischen, einer Krieg führenden Partei als partielles Völkerrechtsobjekt. Die Anerkennung kann de jure (endgültig) oder nur de facto („vorläufig“, unter Widerrufsvorbehalt) erfolgen.
Wissenschaft
Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst
Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...
Wissenschaft
Atomuhren zum Mitnehmen
Optische Atomuhren messen die Zeit so präzise wie kein anderer Taktgeber. Dank einer Erfindung des deutschen Nobelpreisträgers Theodor Hänsch rücken sie jetzt näher an die Praxis und werden nutzbar für mobile Anwendungen. von NIKOLAUS FECHT Ohne ihn hätten die Wissenschaftler keine Möglichkeit, die Zeit mit einer solchen...