Lexikon

Anerkennung

Völkerrecht
Erklärung eines Staates: 1. Anerkennung von Staaten zum Zweck der Aufnahme völkerrechtlicher (diplomatischer) Beziehungen; meist bei neugegründeten Staaten; 2. Anerkennung von Regierungen, d. h. der obersten Vertretungsmacht des Staates, meist bei Regierungswechsel, Revolutionen u. a.; 3. Anerkennung von Aufständischen, einer Krieg führenden Partei als partielles Völkerrechtsobjekt. Die Anerkennung kann de jure (endgültig) oder nur de facto („vorläufig“, unter Widerrufsvorbehalt) erfolgen.
Bild von bröckelndem Beton
Wissenschaft

Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst

Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...

Atomuhr
Wissenschaft

Atomuhren zum Mitnehmen

Optische Atomuhren messen die Zeit so präzise wie kein anderer Taktgeber. Dank einer Erfindung des deutschen Nobelpreisträgers Theodor Hänsch rücken sie jetzt näher an die Praxis und werden nutzbar für mobile Anwendungen. von NIKOLAUS FECHT Ohne ihn hätten die Wissenschaftler keine Möglichkeit, die Zeit mit einer solchen...

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