Lexikon
Augsburger Ịnterim
die nach der Niederlage der Protestanten in der Schlacht bei Mühlberg 1547 getroffene vorläufige Regelung der konfessionellen Frage im Reich. Obwohl Theologen beider Seiten mitgearbeitet hatten, trug angesichts der religiösen Überzeugung des Kaisers das am 30. 6. 1548 in Augsburg verkündete Reichsgesetz überwiegend katholische Züge: u. a. Beibehaltung der Messe, der Heiligenverehrung und der katholischen Sakramentslehre. Das Augsburger Interim konnte nur in Süddeutschland mit Gewalt durchgesetzt werden, während es die norddeutschen Territorien ablehnten oder höchstens pro forma einführten. Mit dem Augsburger Religionsfrieden wurde das Augsburger Interim außer Kraft gesetzt.
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