Lexikon

Beschlagnahme

Presserecht
Beschlagnahme eines Druckwerks
amtliche Sicherstellung und Einziehung sämtlicher Exemplare eines Buchs, einer Zeitungs- oder Zeitschriftenausgabe u. Ä.; kann nur durch richterliche Anordnung erfolgen, und zwar auf Antrag des Staatsanwalts oder bei Vorliegen von schwer wiegenden Gründen, die eine Einziehung des Druckwerks oder die Anordnung seiner Unbrauchbarmachung als dringend und gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei fehlerhafter Beschlagnahme eines Druckwerks ist unter gewissen Voraussetzungen eine angemessene Geldentschädigung möglich.
Feldarbeit
Wissenschaft

Dieselbe oder eine andere Art?

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Planeten
Wissenschaft

Bombardement aus dem All

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