Lexikon
Bundesheer
Österreich
die Streitkräfte der Republik Österreich. Das derzeitige Bundesheer geht zurück auf die Wiedererlangung der Wehrhoheit durch den österreichischen Staatsvertrag von 1955 und auf dessen Verpflichtung, die vereinbarte „immerwährende Neutralität ... mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen“.
Das Bundesheer ist ein stehendes Heer mit allgemeiner Wehrpflicht bei 6-monatigem Grundwehrdienst. Für die Dauer ihrer Wehrpflicht gehören die Wehrpflichtigen dem Präsenzstand (aktive Dienstzeit), dem Milizstand oder dem Reservestand an. Die Friedensorganisation des Bundesheeres umfasst Berufssoldaten, weitere Bedienstete und Wehrpflichtige des Präsenzstandes, insgesamt ca. 35 000 Mann (ca. 25 000 Berufssoldaten, ca. 10 000 Wehrpflichtige). Zur Einsatzorganisation gehören auch die rund 30 000 Soldaten der Miliz. Der Oberbefehl liegt beim Bundespräsidenten, die Befehls- und Verfügungsgewalt beim Bundesminister für Landesverteidigung. Ihm unterstehen das Streitkräfteführungskommando, dem die Luftstreitkräfte und die Landstreitkräfte unterstellt sind, die Kommandos Einsatzunterstützung und Führungsunterstützung sowie die Akademien, Schulen und Ämter des Bundesheeres. Den Landstreitkräften sind u. a. neun Militärkommandos (für jedes Bundesland eines), zwei Jäger- und zwei Panzergrenadierbrigaden unterstellt, den Luftstreitkräften sind die Luftraumüberwachung mit u. a. zwei Fliegerabwehrregimentern, einem Überwachungsgeschwader und einem Radarbataillon sowie die Luftunterstützung mit u. a. einem Luftunterstützungsgeschwader und einem Hubschraubergeschwader unterstellt.
Die Führung von ABC-Waffen, einer Reihe schwerer Waffen, von Kriegsmaterial deutschen Ursprungs ist laut Staatsvertrag verboten. Österreich unterzeichnete 1995 die „Partnerschaft für den Frieden“ der NATO. Im Rahmen der Bundesheerreform „ÖBH 2010“ wird u. a. die Mobilmachungsstärke von rund 110 000 auf 55 000 Personen verringert.
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