Lexikon
Dänemark
Bildung
In Dänemark besteht eine allgemeine Unterrichtspflicht (keine Schulpflicht) vom 7. bis zum 16. Lebensjahr. Der 9-jährigen ungeteilten Volksschule kann freiwillig ein Kindergartenjahr vorgeschaltet und eine 10. Klasse angehängt werden. Die Berechtigung zum Hochschulstudium kann durch den Abschluss der anschließenden 3-jährigen gymnasialen Oberstufe oder einer 2–3-jährigen Kursschule erreicht werden. Es gibt fünf Universitäten – die älteste wurde 1479 in Kopenhagen gegründet – und mehrere speziell ausgerichtete höhere Lehranstalten. Eine dänische Erfindung sind die weit verbreiteten, vom Staat unterstützten Volkshochschulen, deren erste 1844 durch den Pfarrer Nikolai Frederik Severin Grundtvig gegründet wurde.
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