Lexikon
Dänemark
Neutralität und Demokratisierung
Nach den deutsch.-dänischen Kriegen 1848–1850 und 1864 musste Dänemark Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Nach außen folgte Dänemark seitdem dem Grundsatz der Neutralität zwischen den Gegensätzen der europäischen Mächte. Ein demokratisches Grundgesetz wurde 1915 unter Christian X. eingeführt. Die vom Versailler Vertrag vorgesehene Volksabstimmung brachte 1920 Nordschleswig an Dänemark.
Seine Neutralität bewahrte das Land im 2. Weltkrieg nicht vor der Besetzung durch deutsche Truppen (1940–1945). 1944 löste Island die Personalunion mit Dänemark.
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