Lexikon

Dänemark

Staat und Politik

Nach der Verfassung von 1953 ist Dänemark eine konstitutionelle Erbmonarchie mit parlamentarischem Regierungssystem. Staatsoberhaupt mit überwiegend repräsentativen Aufgaben ist der König bzw. die Königin (seit 1972 Margarete II.). Das Parlament (Folketing) wird auf vier Jahre gewählt. Ihm gehören 179 Abgeordnete an, darunter je zwei Abgeordnete aus Grönland und von den Färöer-Inseln. Die Regierung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze ist dem Parlament verantwortlich. Wichtige Parteien sind Liberale (Venstre), Konservative (Det Konservative Folkeparti), Sozialdemokraten (Socialdemokratiet), die rechtspopulistische Dänische Volkspartei (Dansk Folkeparti) und die liberale Neue Allianz (Ny Alliance). An der Spitze des dreistufigen Gerichtswesens steht der Oberste Gerichtshof in Kopenhagen.
  1. Einleitung
  2. Natur und Klima
    1. Maritimes Klima
  3. Bevölkerung
  4. Bildung
  5. Staat und Politik
  6. Wirtschaft und Verkehr
    1. Fleisch, Butter und Fisch als wichtige Exportprodukte
    2. Industrie und Energiewirtschaft
    3. Tourismus und Dienstleistungssektor
    4. Brückenkopf im Nord-Süd-Verkehr
  7. Geschichte
    1. Reichseinigung und Kalmarer Union
    2. Rivalität mit Schweden und innere Reformen
    3. Neutralität und Demokratisierung
    4. Nach dem 2. Weltkrieg

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