Lexikon

Die Reformen des Solon

Die Reformen des Solon
Aristoteles (384-322 v. Chr.) beschreibt in seinem "Staat der Athener" sehr genau das 594/593 v. Chr. ergangene Reformwerk des Archonten Solon, das den eigentlichen athenischen Stadtstaat (Polis) begründet. Einleitend beschreibt er den drückenden Zustand vor der Verfassung des Solon, der besonders die Armen belastete:

"Es geschah darauf, dass die Vornehmen und die Menge in einen lange dauernden Kampf gerieten. Denn die Verfassung war damals durchaus oligarchisch, vor allem darin, dass die Armen mitsamt ihren Kindern und Frauen den Reichen als Sklaven dienen mussten. Sie hießen Pelatai und Hektemoroi; sie bearbeiteten die Felder der Reichen und erhielten dafür den sechsten Ernteertrag als Lohn. Das ganze Land war in wenigen Händen, und wenn die Pächter nicht ihre Zahlung leisteten, so wurden sie und ihre Kinder in die Schuldknechtschaft geführt. Für Anleihen verpfändete man bis Solon regelmäßig seine Person. Dieser wurde der erste Obmann des Volkes. Für die große Menge der Bürger war eben diese Sklaverei das drückendste und schmerzlichste an der Verfassung.
Sie waren aber auch mit dem übrigen unzufrieden; denn sie hatten sozusagen gar keine Rechte ...
Solon hat eine Verfassung aufgestellt und neue Gesetze erlassen. Die Rechtssätze Drakons setzte er außer Kraft, abgesehen von denjenigen über den Mord. Die Gesetze wurden auf die bekannten Holztafeln geschrieben, in der Königshalle aufgestellt, und alle schworen, sich an sie halten zu wollen ... So schwören sie auch jetzt noch. Er setzte die Gesetze auf hundert Jahre fest und organisierte den Staat auf folgende Weise: Der Steuereinschätzung nach teilte er ihn in vier Gruppen, wie das schon vorher bestanden hatte: Fünfhundertscheffler, Ritter, Zeugiten und Theten. Zu den Ämtern der neun Archonten, der Schatzmeister, der Poleten [Staatssteuerverpachtung], der Elf-Männer [Gefängnis- und Strafvollzug] und der Kolakreten [Opfermahlbeschaffung] hatten die drei obersten Steuerklassen Zutritt, und zwar jeder im Verhältnis zu seiner Steuereinschätzung. Den Theten dagegen ließ er nur die Volksversammlung und die Gerichtsstätten offen. Zu den Fünfhundertschefflern gehörte, wer auf seinem eigenen Boden 500 Maß an trockener und feuchter Ernte einbrachte, zu den Rittern, wer es auf 300 Maß brachte ... Zu den Zeugiten gehörten diejenigen, die im Ganzen 200 Maß ernteten. Der Rest waren die Theten, die zu keiner Behörde Zutritt besaßen ... Die Behörden ließ er aus den Vorgewählten erlosen, aus einer zuvor durch die einzelnen Phylen [Stämme] aufgestellten Kandidatenliste. Jede Phyle bestimmte für die neun Archonten zehn Kandidaten, und aus diesen wählte das Los ... Den Rat setzte er aus 400 Mitgliedern zusammen, 100 für jede Phyle. Dem Rat auf dem Areiopag gab er die Überwachung der Gesetze; dieser blieb also wie früher die Aufsichtsbehörde über die Verfassung und behandelte die meisten und bedeutendsten Geschäfte und züchtigte Fehlbare aus eigener Machtvollkommenheit mit Körperstrafen und Bußen."
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