Lexikon

Einfuhr

Import
der Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland. Bei der direkten Einfuhr handelt es sich um die Einfuhr der Selbstverbraucher (z. B. der weiterverarbeitenden Industrie). Die indirekte Einfuhr kennzeichnet die Einfuhr durch Importhändler, die ihrerseits die nachgeordneten Betriebe beliefern. Die sichtbare Einfuhr stellt den Import von Waren (z. B. Rohstoffe) und die unsichtbare Einfuhr den Import von entgeltlichen Dienstleistungen dar. Als Schutzmaßnahmen zugunsten der eigenen Wirtschaft oder der Aufrechterhaltung einer aktiven Handelsbilanz dienen Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote.
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