Lexikon

Ermächtigung

Staatsrecht
Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf die Exekutive als Verordnunggeber. Es ist die bedeutendste Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung. Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierung ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck u. Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
Photovoltaikanlagen, Wetter
Wissenschaft

Wenn das Wetter das Netz beutelt

Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...

Gebäude, Hitze
Wissenschaft

Wie sich Städte gegen Hitze rüsten

Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...

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