Lexikon

Ermächtigung

Staatsrecht
Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf die Exekutive als Verordnunggeber. Es ist die bedeutendste Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung. Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierung ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck u. Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
Kleinkind im HIrnscanner
Wissenschaft

Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur

An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...

Glycerinsäure, Molekül
Wissenschaft

Lebensbaustein aus dem All?

Ein Laborexperiment ahmt die Bedingungen in kalten galaktischen Molekülwolken nach. Dabei gelang der Nachweis von Glycerinsäure. von DIRK EIDEMÜLLER Eine der großen Fragen, die verschiedene Zweige der Naturwissenschaft verbindet, lautet: Woher stammen die Grundbestandteile des Lebens? Zwar kennen wir heute die grundlegenden...

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