Lexikon

Ermächtigung

Staatsrecht
Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf die Exekutive als Verordnunggeber. Es ist die bedeutendste Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung. Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierung ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck u. Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
Gemeinschaft, Menschen, Menhire
Wissenschaft

Steine und Menschen

Wer hat die Menhire aufgestellt? Waren die gewaltigen Megalithgräber letzte Ruhestätten für alle oder Mausoleen einer jungsteinzeitlichen Elite? von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wer schon einmal vor Stonehenge, den Menhiren von Carnac oder einem Dolmengrab stand, hat vermutlich gestaunt: Wie haben die Menschen der Jungsteinzeit das nur...

Konkurrenz
Wissenschaft

Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren

Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...

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