Lexikon
Famịlienname
ZunameRecht deutscher Familiennamen
Der Familienname wird durch Geburt, Heirat oder Adoption erworben. Das Kind erhält den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB). Eheleute sollen bei der Heirat einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, andernfalls führen sie ihre bisherigen Namen weiter (§ 1355 BGB); ihr Kind erhält in diesem Fall einen der beiden Familiennamen. Namensrecht.
- Einleitung
- Geschichte der deutschen Familiennamen
- Bildungsweise deutscher Familiennamen
- Recht deutscher Familiennamen
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