Lexikon
Famịlienname
ZunameRecht deutscher Familiennamen
Der Familienname wird durch Geburt, Heirat oder Adoption erworben. Das Kind erhält den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB). Eheleute sollen bei der Heirat einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, andernfalls führen sie ihre bisherigen Namen weiter (§ 1355 BGB); ihr Kind erhält in diesem Fall einen der beiden Familiennamen. Namensrecht.
- Einleitung
- Geschichte der deutschen Familiennamen
- Bildungsweise deutscher Familiennamen
- Recht deutscher Familiennamen
Wissenschaft
Aus Zwei mach Drei
Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...
Wissenschaft
Jahr des Drachen
Herzlich willkommen im chinesischen Jahr des Drachen. Genießen Sie es. Denn der Drache ist quasi der Wassermann unter den chinesischen Tierkreiszeichen. Alle anderen – Hase, Stier, Schlange, Ziege, Pferd, Schlange, Affe, Schwein, Hund und so weiter – kann man in freier Wildbahn sehen, am Bauernhof streicheln oder im Restaurant...