Lexikon

Grenze

Strafrecht
wer ein Grenzzeichen in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt oder fälschlich setzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. (Grenzverrückung; § 274 Ziff. 2 StGB).
MIT, Schlafforschung
Wissenschaft

Manipulierte Träume

Werbung – das sind bunte Straßenplakate, Jingles im Radio und Spots in Kino und Fernsehen. Doch es könnte künftig neue Werbeflächen geben: unsere Träume. von DÉSIRÉE KARGE Robert Stickgold macht sich Sorgen. „Das kann unsere Erinnerungen verändern, Politiker können damit unsere Meinung manipulieren, und Süchtige drohen dadurch,...

Universum
Wissenschaft

Ein asymmetrisches All?

Rätselhafte Richtungen und seltsame Ströme – ist das Kosmologische Prinzip am Ende? von RÜDIGER VAAS Eine Vorzugsrichtung des Universums wäre eine wahrhaft umfassende Entdeckung. Entsprechend gut müssten die Indizien dafür sein, damit die meisten Kosmologen sie akzeptieren. Denn dann wäre ihr lieb gewonnenes Kosmologisches...

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