Lexikon
Jugendliche
im Strafrecht Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Jugendgerichtsgesetz). Wer zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre ist, kann als jugendlicher Heranwachsender bei strafrechtlichen Verfehlungen ebenfalls nach dem Jugendgerichtsgesetz beurteilt werden, wenn er in seiner geistigen oder sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder die Tat als Jugendverfehlung einzustufen ist (Jugendstrafrecht).
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...