Lexikon
Jugendliche
im Strafrecht Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Jugendgerichtsgesetz). Wer zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre ist, kann als jugendlicher Heranwachsender bei strafrechtlichen Verfehlungen ebenfalls nach dem Jugendgerichtsgesetz beurteilt werden, wenn er in seiner geistigen oder sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder die Tat als Jugendverfehlung einzustufen ist (Jugendstrafrecht).
Wissenschaft
Freundschaft unter Affen
Verhaltensforscher interessieren sich sehr für das soziale Miteinander von Affen als nächste Verwandte des Menschen. Gute Bedingungen für ihre Beobachtungen bieten Parks wie der Affenberg Salem in der Nähe des Bodensees, wo halbwilde Berberaffen in natürlicher Umgebung leben. von CHRISTIAN JUNG Affen toben durchs Geäst, es knackt...
Wissenschaft
Vor dem Ernstfall
In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Verpasste Chancen der Energiewende
Eine für alle
DNA statt DVD
Leben und Tod auf fremden Welten
Eldorado am Polarkreis
Kampf dem Krach im Meer