Lexikon

Literatrgeschichte

Teilgebiet der Literaturwissenschaft; verzeichnet die überlieferte Literatur in der Reihenfolge ihres Erscheinens und bildet durch Auswahl den Kanon einer National- bzw. der Weltliteratur. Die Literaturgeschichte etablierte sich als Forschungsgebiet mit dem Aufkommen der Geschichtswissenschaften und dem Hervortreten des nationalen Charakters in der Literatur im 17. Jahrhundert. Durch Zusammenstellung und Präsentation der jeweiligen literarischen Traditionen werden diese in ihrem kulturellen Kontext verankert und erklärt. An die politische und gesellschaftliche Entwicklung gebundene Besonderheiten führen zur Zusammenfassung literarischer Werke in Epochen- und Gattungskategorien.
Frühe Literaturgeschichten bestanden aus bibliothekarischen Katalogen. Umfassendere Sammlungen brachten Humanismus und Renaissance hervor, mit der Aufklärung entstanden enzyklopäidsche Werke, die im 19. Jahrhundert in den Zusammenhang der politischen Geschichte eingeordnet wurden (G. G. Gervinus). Erste Überblicksdarstellungen lieferten in Deutschland F. und A. W. Schlegel. Seither sind Literaturgeschichten selten das Werk einzelner Autoren, in Handbuchform verfasste Überblicke orientieren sich im 20. Jahrhundert an den verschiedenen theoretischen Erklärungsmodellen der Literaturwissenschaft.
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