Lexikon
Malaysia
Staat und Politik
Nach der mehrfach geänderten Verfassung von 1957 ist Malaysia eine föderative Wahlmonarchie. 9 der 13 Einzelstaaten werden von erblichen Herrschern (Sultanen) regiert. Von diesen wird der König als Staatsoberhaupt der Föderation Malaysia auf fünf Jahre gewählt. Die Richtlinien der Politik bestimmt der vom König ernannte Premierminister. Das Parlament gliedert sich in zwei Kammern: Senat (Dewan Negara) und Repräsentantenhaus (Dewan Rakyat). Der Senat besteht aus 70 teils gewählten, teils ernannten Mitgliedern (Amtszeit drei Jahre). Die 219 Mitglieder des Repräsentantenhauses werden für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt. Die Nationale Front (Barisan Nasional), ein Parteienbündnis unter Führung der United Malays National Organization (UMNO), die seit der Unabhängigkeit den Regierungschef stellt, dominiert die Innenpolitik. Wichtige Oppositionsparteien sind die Parti Keadilan Nasional (PKN), die linke Democratic Action Party (DAP) und die islamische Parti Islam SeMalaysia (PAS). Die Rechtsprechung orientiert sich am britischen Vorbild. Höchste Gerichtsinstanz in Verfassungsfragen ist der Bundesgerichtshof (Federal Court).
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