Lexikon
Mendel’sche Gesetze
Mendel’sche RegelnGenetik: 1. Mendelsches Gesetz
Genetik: 1. Mendelsches Gesetz
1. Mendelsches Gesetz: Links: Einheitlichkeit (Uniformität) der 1. Filialgeneration (F1); Rot ist dominant. Rechts: Aus Rot und Weiß entsteht hier die Mischfarbe Rosa.
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Genetik: 2. Mendelsches Gesetz
Genetik: 2. Mendelsches Gesetz
2. Mendelsches Gesetz: Spaltung der 2. Filialgeneration im Verhältnis 1:2:1
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Genetik: 3. Mendelsches Gesetz
Genetik: 3. Mendelsches Gesetz
3. Mendelsches Gesetz: Neukombination der Gene, dargestellt anhand der Kreuzung zweier Rinderrassen. Es entstehen in der 2. Filialgeneration (F2) vier verschiedene Kombinationen oder Rassen (blaue Kästchen), von denen eine gänzlich neu ist, nämlich braungescheckt (Neukombination). Dieses Gesetz ist - neben seltenen Mutationen - die Grundlage jeder Rassen-„Neuzüchtungö.
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1. Mendel’sche Regel, Uniformitäts- oder Reziprozitätsregel: Kreuzt man 2 reinerbige (homozygote) Individuen miteinander, die sich in nur einem Merkmal voneinander unterscheiden, die sog. Eltern-(Parental-)Generation (P), so sind die mischerbigen (heteozygoten) Nachkommen in der 1. Tochter-(Filial-)Generation (F1) unter sich alle gleich (uniform), wobei es gleichgültig ist, welches der beiden Allele von der Mutter und welches vom Vater vererbt wird (reziproke Kreuzung). Bei dominant-rezessivem Erbgang gleichen die F1-Individuen im Erscheinungsbild (Phänotyp) alle dem Elternteil mit dem dominanten Erbmerkmal; bei intermediärem Erbgang stehen die F1-Individuen erscheinungsbildlich zwischen beiden Eltern.
2. Mendel’sche Regel, Spaltungsregel: Kreuzt man die mischerbigen Individuen der F1-Generation miteinander, so spaltet sich die 2. Tochtergeneration (F2) in ihrem Erscheinungsbild auf, und zwar bei dominant-rezessivem Erbgang im Verhältnis 3: 1 (75% Träger des dominanten und 25% Träger des rezessiven Erbmerkmals) und bei intermediärem Erbgang im Verhältnis 1: 2: 1 auf (je 25% gleichen wieder der Elterngeneration und 50% der F1-Generation, also z. B. 25% weiße, 50% rosa und 25% rote Blütenfarbe).
3. Mendel’sche Regel, Unabhängigkeitsregel, auch Regel von der Neukombination der Merkmale: Kreuzt man reinerbige Individuen, die sich in mehreren Merkmalspaaren voneinander unterscheiden, so treten in den Nachkommengenerationen neue Zusammenstellungen von Merkmalen in bestimmten Häufigkeiten auf, d. h., die Merkmale werden unabhängig voneinander vererbt. Diese Regel gilt allerdings nur dann, wenn sich die für die Merkmale verantwortlichen Gene auf verschiedenen Chromosomen befinden oder wenn sie auf dem gleichen Chromosom so weit voneinander entfernt liegen, dass sie während der Meiose durch Crossing-over regelmäßig getrennt voneinander vererbt werden (polygene Erbgänge). Befinden sich Gene auf dem gleichen Chromosom nahe beieinander, so werden sie in Kopplungsgruppen (Kopplung) vererbt. Vererbung.
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