Lexikon
Pakistan
Staat und Politik
Nach der mehrfach revidierten Verfassung von 1973 ist Pakistan eine islamische Republik mit bundesstaatlicher Ordnung. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates ist der von einem Wahlmännerkollegium für fünf Jahre gewählte Präsident, der Muslim sein muss. Er verfügt über umfangreiche Sondervollmachten. Das Zweikammerparlament besteht zu einem aus der Nationalversammlung mit 342 Abgeordneten, die für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Die zweite Kammer, der Senat, hat 100 Mitglieder, die für sechs Jahre gewählt werden. Wichtige Parteien sind die von Zulfikar Ali Bhutto gegründete Pakistan Peoples Party (PPP), die Pakistan Muslim League-Nawaz (PML-N), die dem Militär nahe stehende Pakistan Muslim League Qaid-e-Azam (PML-Q), die Muttahida Qaumi Mahaz/Movement (MQM), die islamistische Jamiat Ulema-e-Islam/ Fazlur (JUI-F) sowie die paschtunische Awami National Party (ANP). An der Spitze des Gerichtswesens steht als Appellationsgericht der Oberste Gerichtshof. Die Provinzen verfügen über eigene Parlamente und Regierungen.
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