Lexikon
polịtisch Verfolgte
Wiedergutmachungsrecht
Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden sind und hierdurch Schaden erlitten haben; Begriffsbestimmung im Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz, Abkürzung BEG) vom 29. 6. 1956. Neben den politischen Verfolgten nennt das BEG u. a. diejenigen Personen, die aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden. – In
Österreich
ähnliche Vorschriften in den mehrmals novellierten Opferfürsorgegesetzen von 1945 und 1947.
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