Ruder
Schifffahrt
SteuerruderSteuerorgan bei Booten, Schiffen und Luftfahrzeugen; ist entweder für Handbetrieb (Ruderpinne) eingerichtet oder wird durch eine Rudermaschine betätigt. Die flügelartige Fläche des Ruders übt bei Schrägstellung eine Querkraft aus, die beim Fahrzeug eine Kursänderung oder -korrektur hervorruft. – Ruder ist auch eine nichtseemännische Bezeichnung für Riemen.