Lexikon
Siedlung
jede Niederlassung, in der Menschen wohnen, miteinander verkehren und ihren Lebensunterhalt finden, einschließlich aller Bauten und Anlagen.
Die planmäßige Anlage neuer Ortsteile oder ganzer Dörfer und Städte, z. B. im Mittelalter bei der deutschen Ostsiedlung, in Augsburg (Fuggerei, begonnen 1519) und zum Zweck der Urbarmachung und landwirtschaftlichen Nutzung von Ödland und Mooren (Oderbruch) unter Friedrich dem Großen. Seit der Reichsgründung 1871 wurde die Besiedelung der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen durch gesetzliche Maßnahmen gefördert (innere Kolonisation). Die Heimstättenbewegung setzte sich gemeinsam mit den Bodenreformern für eine Unterbindung der Landflucht und für gesündere, bodengebundene Wohn- und Lebensverhältnisse besonders des Industriearbeiters ein. Die Gartenstadtbewegung schuf nach der Jahrhundertwende naturnahe Wohnsiedlungen außerhalb der Großstädte (z. B. Hellerau bei Dresden). Das Reichssiedlungsgesetz (1919) verpflichtete die Länder, gemeinnützige Siedlungsunternehmen „zur Schaffung neuer Ansiedlungen und zur Hebung bestehender Kleinbetriebe“ zu gründen. Die Eingliederung der Vertriebenen nach dem 2. Weltkrieg stellte schwere Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Siedlung.
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