Lexikon

Sitte

auf sozialer Gewohnheit und Überlieferung beruhende, im Unterschied zum Recht nicht erzwingbare, aber doch innerhalb bestimmter Grenzen (durch den Druck der öffentlichen Meinung) verbindliche äußere Verhaltensregelung innerhalb einer Gruppe oder Gesellschaft; als Gesittung Grundlage der Sittlichkeit.

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