Lexikon
subjektịves öffentliches Recht
ein subjektives Recht, das dem Einzelnen aufgrund öffentlich rechtlicher Normen zusteht. Ob eine Norm ein subjektives öffentliches Recht begründet, ist anhand ihres Sinns und Zwecks zu ermitteln. Ist dieser auf die Einräumung einer Rechtsposition des Bürgers gerichtet, besteht ein subjektives öffentliches Recht, ist dessen Begünstigung dagegen nur die unvermeidbare Auswirkung einer an sich rein objektiv gedachten Regelung, handelt es sich um kein subjektives öffentliches Recht, sondern um einen Rechtsreflex.
Wissenschaft
Unidentifizierbare supraleitende Objekte
Einige überzogene Hypes und handfeste Skandale haben ein schlechtes Licht auf die Forschung mit Hochtemperatursupraleitern geworfen. Was läuft schief auf dem Gebiet? von DIRK EIDEMÜLLER In den letzten Monaten haben wiederholt Berichte die Runde gemacht, dass endlich Supraleiter in Reichweite kommen, die auch bei normalen...
Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...