Lexikon
subjektịves öffentliches Recht
ein subjektives Recht, das dem Einzelnen aufgrund öffentlich rechtlicher Normen zusteht. Ob eine Norm ein subjektives öffentliches Recht begründet, ist anhand ihres Sinns und Zwecks zu ermitteln. Ist dieser auf die Einräumung einer Rechtsposition des Bürgers gerichtet, besteht ein subjektives öffentliches Recht, ist dessen Begünstigung dagegen nur die unvermeidbare Auswirkung einer an sich rein objektiv gedachten Regelung, handelt es sich um kein subjektives öffentliches Recht, sondern um einen Rechtsreflex.
Wissenschaft
Auch leise ist zu laut
Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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