Lexikon
Unvermögen
Schuldrecht
die subjektive Unmöglichkeit der Leistung, die gegeben ist, wenn der Schuldner zur Leistung außer Stande ist, sie aber von jemand anders erbracht werden könnte (§ 275 Abs. 1 BGB); gleichgestellt ist der Fall, dass die Leistungserbringung vom Schuldner einen unzumutbaren Aufwand erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Der trotz Unvermögen geschlossene Vertrag ist gültig, verpflichtet den Schuldner aber bei Verschulden zum Schadensersatz (§ 311 a BGB).
Wissenschaft
News der Woche 15.11.2024
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Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...