Lexikon
Unvermögen
Schuldrecht
die subjektive Unmöglichkeit der Leistung, die gegeben ist, wenn der Schuldner zur Leistung außer Stande ist, sie aber von jemand anders erbracht werden könnte (§ 275 Abs. 1 BGB); gleichgestellt ist der Fall, dass die Leistungserbringung vom Schuldner einen unzumutbaren Aufwand erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Der trotz Unvermögen geschlossene Vertrag ist gültig, verpflichtet den Schuldner aber bei Verschulden zum Schadensersatz (§ 311 a BGB).

Wissenschaft
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In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...

Wissenschaft
Das große Abenteuer
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