Lexikon

Unvermögen

Schuldrecht
die subjektive Unmöglichkeit der Leistung, die gegeben ist, wenn der Schuldner zur Leistung außer Stande ist, sie aber von jemand anders erbracht werden könnte (§ 275 Abs. 1 BGB); gleichgestellt ist der Fall, dass die Leistungserbringung vom Schuldner einen unzumutbaren Aufwand erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Der trotz Unvermögen geschlossene Vertrag ist gültig, verpflichtet den Schuldner aber bei Verschulden zum Schadensersatz (§ 311 a BGB).
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Wissenschaft

Entschieden entscheiden

Bei jeder Entscheidung müssen wir allerlei Unsicherheiten abwägen. Wann sind wir mit einer Wahl zufrieden und wann korrigieren wir sie? Über einen komplexen Prozess, den wir zigtausend Mal am Tag erfolgreich bewältigen. von JAN SCHWENKENBECHER Das 20. Jahrhundert war gerade angebrochen, da betrat ein Typ Mensch die Bühne der Welt...

Magnetsensor als e-Skin
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