Lexikon

Unvermögen

Schuldrecht
die subjektive Unmöglichkeit der Leistung, die gegeben ist, wenn der Schuldner zur Leistung außer Stande ist, sie aber von jemand anders erbracht werden könnte (§ 275 Abs. 1 BGB); gleichgestellt ist der Fall, dass die Leistungserbringung vom Schuldner einen unzumutbaren Aufwand erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Der trotz Unvermögen geschlossene Vertrag ist gültig, verpflichtet den Schuldner aber bei Verschulden zum Schadensersatz (§ 311 a BGB).
Wissenschaft

Die Sonne scheint bei Tag und Nacht

Noch immer holen wir uns die Energie für unsere Stromerzeugung zu einem viel zu großen Teil aus fossilen Stoffen. Dabei haben wir doch die Sonne. Die leuchtet seit mehr als 4,5 Milliarden Jahren – und wird das auch noch weitere fünf bis sechs Milliarden Jahre lang so tun. Tag für Tag schickt sie uns deutlich […]

Der...

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Wissenschaft

Mikroskopisch kleiner Manipulator

Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.

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