Lexikon

Usbkistan

Staat und Politik

Usbekistan ist nach der inzwischen revidierten Verfassung von 1992 eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt ist der für sieben Jahre direkt gewählte Präsident, der über weit reichende Vollmachten verfügt. Eine einmalige direkte Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident ernennt das Kabinett und den Ministerpräsidenten. Die Ernennung muss vom Parlament bestätigt werden. Das Zweikammerparlament besteht aus der Gesetzgebenden Kammer mit 120 für fünf Jahre gewählten Abgeordneten und dem Senat mit 100 Mitgliedern, von denen 84 aus den Regionalparlamenten entsandt und 16 vom Präsidenten ernannt werden. Wichtige Parteien sind die Liberaldemokratische Partei, die Volksdemokratische Partei (die frühere Kommunistische Partei) sowie die Nationaldemokratische Partei Selbstaufopferung. Sie sind alle dem Präsidenten gegenüber loyal. Eine wirkliche Opposition existiert nicht.
  1. Einleitung
  2. Natur und Klima
  3. Bevölkerung
  4. Staat und Politik
  5. Wirtschaft und Verkehr
  6. Geschichte
    1. Islamisierung und Mongolenreiche
    2. Russische Herrschaft und Unabhängigkeit
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