Lexikon
Wille
im Unterschied zu Trieb und Begehren ein geistiger Akt, von dem ein Impuls zur Verwirklichung bestimmter Ziele (Willensziel) ausgeht. Zum Willensvorgang gehören der Willensakt bzw. Willensentschluss oder die Wahl, als deren Ursache die bewussten Beweggründe (Motive) erlebt werden und deren Folge die Willenshandlung ist.
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