Lexikon

Wucher

bürgerliches Recht
ein Rechtsgeschäft, durch das sich der Wucherer unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche eine Gegenleistung versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung steht; nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Ebenso in Österreich (§ 879 Abs. 2 Ziff. 4 ABGB und Wuchergesetz 1949). Ähnlich in der Schweiz nach Art. 21 OR (Herausgabeanspruch binnen Jahresfrist).
Wissenschaft

Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis

Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...

Quantenmechanik
Wissenschaft

Pioniere im Quantenkosmos

Der Physiknobelpreis 2022 zeichnete drei Wissenschaftler aus, die mit ausgeklügelten Experimenten das Fundament zur Entwicklung von Quantentechnologien wie dem Quanteninternet gelegt haben

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