Lexikon
Wucher
bürgerliches Recht
ein Rechtsgeschäft, durch das sich der Wucherer unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche eine Gegenleistung versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung steht; nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. – Ebenso in Österreich (§ 879 Abs. 2 Ziff. 4 ABGB und Wuchergesetz 1949). – Ähnlich in der Schweiz nach Art. 21 OR (Herausgabeanspruch binnen Jahresfrist).
Wissenschaft
Schmerzfrei
Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
Der Beitrag Schmerzfrei erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Tierische Sexualzyklen
Die Weibchen mancher Arten sind nur einmal im Jahr paarungsbereit, andere über einige Monate hinweg mehrmals. In Gruppen lebende Tiere stimmen sich häufig ab – und bei Nutztieren sorgt der Mensch für Synchronisation. Von Elena Bernard Wenn sich bei Pandas die Paarungsbereitschaft ankündigt, ist genaues Timing gefragt. Denn die...
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