Lexikon

Wucher

bürgerliches Recht
ein Rechtsgeschäft, durch das sich der Wucherer unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche eine Gegenleistung versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung steht; nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Ebenso in Österreich (§ 879 Abs. 2 Ziff. 4 ABGB und Wuchergesetz 1949). Ähnlich in der Schweiz nach Art. 21 OR (Herausgabeanspruch binnen Jahresfrist).
Der Flachwasserschwamm Tectitethya crypta ist in der Karibik beheimatet. Seine Abwehrstoffe werden für medizinische Zwecke genutzt.
Wissenschaft

Blaue Wirkstoffe

Die blaue Biotechnologie erforscht aquatische Naturstoffe. Moleküle aus dem Meer oder ihre Kopien bekämpfen unter anderem Viren und Krebs. Sie machen die Haut widerstandsfähiger und bremsen ihre Alterung. Dass im Meer noch viele weitere Wirkstoff-Schätze auf Entdeckung warten, gilt als sicher. Von FRANK FRICK Am Anfang von...

Spritze, Tier, Medikamente
Wissenschaft

Toxine als Medikamente

Immer mehr Details über Zusammensetzung und Wirkmechanismen tierischer Gifte kommen ans Licht – vielversprechend für die Entwicklung neuer Medikamente. von CHRISTIAN JUNG Viele Tiergifte richten sich gegen einen Standardbaustein der Zellmembranen fast aller Lebewesen: die Ionenkanäle. Das sind hochspezialisierte Proteine, die wie...

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