Lexikon
Zulassung
Biologie
amtliche Erlaubnis, chemische Mittel zum Pflanzen- und Vorratsschutz einzusetzen; eine solche Zulassung ist durch das Pflanzenschutzgesetz (1968, geändert 1998) zur Einfuhr und zum gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Mittel vorgeschrieben; sie erfolgt durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Zulassung wird nach Prüfung der toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften des betreffenden Mittels für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt und wird durch ein Zulassungszeichen mit Zulassungsnummer auf der Verpackung kenntlich gemacht.
Wissenschaft
Wo bleiben die humanoiden Roboter?
Robotik-Unternehmen wie Boston Dynamics, Tesla oder neuerdings 1X und OpenAI erregen mit den Videos über ihre humanoiden Roboter immer wieder viel Aufmerksamkeit im Internet. Darin vollführen die Roboter akrobatische Kunststücke, absolvieren Hindernisparcours oder manipulieren, tragen und sortieren diverse Gegenstände. Doch wenn...
Wissenschaft
Recyceln statt verbrennen
In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...