Lexikon

Zulassung

Biologie
amtliche Erlaubnis, chemische Mittel zum Pflanzen- und Vorratsschutz einzusetzen; eine solche Zulassung ist durch das Pflanzenschutzgesetz (1968, geändert 1998) zur Einfuhr und zum gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Mittel vorgeschrieben; sie erfolgt durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Zulassung wird nach Prüfung der toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften des betreffenden Mittels für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt und wird durch ein Zulassungszeichen mit Zulassungsnummer auf der Verpackung kenntlich gemacht.
Wissenschaft

Grundlagen von Depressions-Resistenz auf der Spur

Die Beobachtung von Mitmenschen bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse kann unsere Widerstandsfähigkeit gegen die Entwicklung psychischer Probleme stärken. Diese Form der emotionalen Ansteckung haben Forschende nun auch bei Mäusen nachgewiesen und bereits Einblicke in den zugrundeliegenden Mechanismus gewonnen. Dabei zeigte...

Baustoff, Hopfenfasern
Wissenschaft

Mit Hopfen, Flachs und Pilz-Myzel

Die Bauwirtschaft gehört zu den größten Klimasündern. Der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen könnte das ändern. von HARTMUT NETZ Dass man mit Hopfen Bier braut, hat Tradition. Dass die krautige Kletterpflanze auch als Baustoff taugt, ist neu. Die zunächst als Scherz gemeinte Idee kam zwei Münchner Studenten beim gemeinsamen...

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