Lexikon

Zulassung

Biologie
amtliche Erlaubnis, chemische Mittel zum Pflanzen- und Vorratsschutz einzusetzen; eine solche Zulassung ist durch das Pflanzenschutzgesetz (1968, geändert 1998) zur Einfuhr und zum gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Mittel vorgeschrieben; sie erfolgt durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Zulassung wird nach Prüfung der toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften des betreffenden Mittels für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt und wird durch ein Zulassungszeichen mit Zulassungsnummer auf der Verpackung kenntlich gemacht.
Zyklus, Sonnenflecken
Wissenschaft

Taktgeber des Sonnenzyklus

Der elfjährige Aktivitätszyklus der Sonne hat seine Ursache tief im Inneren des Feuerballs. Hier vollzieht sich ein komplexes Wechselspiel zwischen der Rotation, dem strömenden Plasma und dem Magnetfeld. Geben zusätzlich Planeten von außen den Takt an? von THOMAS BÜHRKE Die Sonne befindet sich derzeit in einem Maximum...

Wissenschaft

Gesunde Berührung

Hautkontakt wirkt sich positiv auf Schmerzleiden, Depressionen und Ängste aus. Die größte Wirkung könnte von Streichelneuronen ausgehen. von SUSANNE DONNER Wenn ihre Enkelkinder zu Besuch kamen, wünschte sich die über 90-jährige Frau immer, dass sie ihr die Haare wuschen. „Und bitte massiert das Shampoo kräftig ein“, bat sie und...

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