Lexikon

Zulassung

Biologie
amtliche Erlaubnis, chemische Mittel zum Pflanzen- und Vorratsschutz einzusetzen; eine solche Zulassung ist durch das Pflanzenschutzgesetz (1968, geändert 1998) zur Einfuhr und zum gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Mittel vorgeschrieben; sie erfolgt durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Zulassung wird nach Prüfung der toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften des betreffenden Mittels für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt und wird durch ein Zulassungszeichen mit Zulassungsnummer auf der Verpackung kenntlich gemacht.
Waldbrand in Kalifornien
Wissenschaft

Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen

Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...

Mikroskop-Aufnahme des Fettgewebes einer Maus
Wissenschaft

Neue Klasse von beigen Fettzellen entdeckt

In unserem Körper gibt es braune und beige Fettzellen, die als Nebenprodukt Wärme produzieren. Nun haben Forschende eine neue Klasse der beigen Fettzellen entdeckt, die ausschließlich Wärme produzieren und offenbar auf diese Funktion spezialisiert sind. Diese Zellen verwenden einen anderen Mechanismus als die herkömmlichen...

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