Jede laufende, geordnete Erfassung wirtschaftlicher Vorgänge gehört in den Bereich Rechnungswesen. Es wird unterteilt in das gesamtwirtschaftliche Rechnungswesen (volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) und einzelwirtschaftliches Rechnungswesen (für Haushalte und Betriebe).
Das betriebliche Rechnungswesen dient der Abbildung von Vorgängen und Zuständen des Wirtschaftsgeschehens in Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Umwelt. Plan-, Soll- und Istgrößen werden ermittelt und dienen dazu, Entscheidungen vorzubereiten, das Unternehmensgeschehen zu überwachen und zu lenken – und natürlich zur Rechenschaftslegung. Die Informationen können an Adressaten innerhalb (z. B. Unternehmensleitung) oder außerhalb (z. B. Gesellschafter oder Kreditgeber) des Unternehmens gerichtet sein. Man spricht hier vom internen Rechnungswesen (Kostenrechnung, Betriebsstatistiken etc.) und externen Rechnungswesen (Buchführung, Jahresabschluss etc.).