Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

aufheben

auf|he|ben
V.
64, hat aufgehoben; mit Akk.
1.
etwas a.
a)
in die Höhe heben;
die Hand a.; die Hand gegen jmdn. a.
jmdn. schlagen;
einen Korb (vom Boden) a.
b)
außer Kraft setzen, für nicht mehr gültig erklären;
eine Vorschrift a.
c)
aufbewahren;
ich hebe das Geld für dich auf, ich habe den Schlüssel gut aufgehoben und finde ihn trotzdem nicht; bei ihm ist die Sache gut aufgehoben
übertr.
in guten Händen;
ich hebe Ihnen die Kinokarten bis morgen auf
d)
etwas hebt etwas anderes auf
etwas hat denselben Wert wie etwas anderes und gleicht es dadurch wieder aus;
die Vorteile dieser Wohnung heben ihre Nachteile auf
2.
jmdn. a.
vom Boden heben und aufrichten;
einen Gestürzten a.
auch übertr.
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