Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bedingen

be|dn|gen
I.
V.
23, hat bedungen; mit Dat. (sich) und Akk.; veraltet
sich etwas b.
etwas fordern;
er hat sich gewisse Vorrechte bedungen
II.
V.
1, hat bedingt; mit Akk.
etwas b.
1.
die Voraussetzung, die Ursache für etwas sein;
ihre Krankheit ist psychisch bedingt
hat psychische Ursachen
2.
zur Bedingung machen, voraussetzen;
eine stabile Gesundheit bedingt vernünftige Ernährung
[zu
mhd.
,
ahd.
dinc
„Vertrag“]

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