Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Protokoll
Pro|to|kọll1.
(gleichzeitige) Niederschrift des Verlaufs oder Ergebnisses einer Versammlung, Verhandlung o. Ä.;
das P. führen
2.
Gesamtheit der im diplomatischen Verkehr üblichen äußeren Formen;
Chef des ~s
3.
〈EDV〉
standardisierte Regeln und Vereinbarungen für die Datenübertragung innerhalb von Systemen, die aus mehreren Geräten bestehen;
Hypertexttransfer~ (http)
[<
mlat.
protocollum
„Verhandlungsbericht“, < spätgriech.
protokollon
„das an den Anfang einer Papyrusrolle geklebte Blatt“ (mit Daten über den Verfasser und die Entstehung des Blattes), < griech.
protos,
„erster“ undkollan
„ankleben“]Protokoll:
Das mittellateinische Wort
Aus der Diplomatensprache Französisch leitet sich auch die Verwendung des Worts für das staatliche Zeremoniell her. Im Französischen ist nämlich auch der Ausdruck für Regelwerk. Für das Zeremoniell ist der zuständig. Ein ist dagegen einfach ein , also derjenige der die Niederschrift von Gesprächen anfertigt. Der Begriff gehört in ganz anderen Zusammenhang: Es ist die Bezeichnung für eine bestimmte Figur im Karneval, die als öffentlicher Ankläger auftritt und in gereimter Form Missstände aufs Korn nimmt.
Im Computerzeitalter bezeichnet auch die standardisierten Regeln und Vereinbarungen für die Datenübertragung in und zwischen Rechnernetzen. Das zur Übermittlung von Informationen im Internet nennt man „hypertext transfer protocol“, abgekürzt „http“.
heißt „Verhandlungsbericht“. Es stammt von dem griechischen , womit das Blatt bezeichnet wurde, das an den Anfang amtlicher Papyrusrollen geklebt wurde und Angaben über den Verfasser und die Entstehung des Blattes enthielt (aus „der erste“, „vorderste“ + „ankleben“, zu „Leim“). Später verstand man darunter chronologische Angaben, was in welcher Reihenfolge in das Papier geschrieben bzw. gesagt oder beschlossen wurde. Der Begriff kam im 16. Jahrhundert ins Deutsche und wurde vor allem für Schriften angewandt, die öffentliche Verhandlungen und Gerichtssachen aufzeichneten. Daraus ergab sich auch die Bedeutung von als „diplomatisches Schriftstück“ (zum Beispiel ein Protokoll der Hinterlegung von Ratifikationsurkunden).Aus der Diplomatensprache Französisch leitet sich auch die Verwendung des Worts für das staatliche Zeremoniell her. Im Französischen ist nämlich auch der Ausdruck für Regelwerk. Für das Zeremoniell ist der zuständig. Ein ist dagegen einfach ein , also derjenige der die Niederschrift von Gesprächen anfertigt. Der Begriff gehört in ganz anderen Zusammenhang: Es ist die Bezeichnung für eine bestimmte Figur im Karneval, die als öffentlicher Ankläger auftritt und in gereimter Form Missstände aufs Korn nimmt.
Im Computerzeitalter bezeichnet auch die standardisierten Regeln und Vereinbarungen für die Datenübertragung in und zwischen Rechnernetzen. Das zur Übermittlung von Informationen im Internet nennt man „hypertext transfer protocol“, abgekürzt „http“.
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