Viermächteabkommen zur Lösung der deutsch-tschechoslowakischen Frage. Auf B.
Mussolinis Initiative hin fand am 29. 9. 1938 in München eine Konferenz statt, an der der britische Premierminister A. N.
Chamberlain, der französische Ministerpräsident É.
Daladier sowie A.
Hitler und Mussolini teilnahmen; in der Nacht vom 29./30. 9. kam es zum Abschluss des Münchner Abkommens.
Münchner Abkommen: Teilnehmer
Münchner Abkommen: Teilnehmer
Die Teilnehmer des Münchner Abkommens
am 29. September 1938: R. N. Chamberlain, É. Daladier, A. Hitler, B.
Mussolini und G. Ciano (von links nach rechts).
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Die deutsch-tschechoslowakische Frage war aus der ohne Volksabstimmung durchgeführten Eingliederung von rund 3,5 Mio.
Sudetendeutschen in den 1919 geschaffenen tschechoslowakischen Staat entstanden. Da die Prager Regierung dem Verlangen nach Selbstverwaltung nicht entsprach, steigerte Hitler nach 1933 die Autonomiebemühungen der Sudetendeutschen. Die tschechoslowakische Regierung beantwortete den zunehmenden Druck mit der Mobilmachung (20. 5. 1938); England und Frankreich gaben Unterstützungserklärungen für die Tschechoslowakei ab. 1938 erzwangen die Westmächte die Einwilligung Prags zur Abtretung des Sudetenlands. Daraufhin forderte Hitler ultimativ die deutsche Besetzung bis zum 1. 10., die die
ČSR jedoch verweigerte.
– Um Hitler zum Einlenken zu bewegen, begann Mussolini auf Ersuchen Großbritanniens mit seinen Bemühungen um die Beilegung des Konflikts. Im Münchener Abkommen wurde dann die Abtretung bis zum 10. 10. und die kurzfristig nachfolgende deutsche Besetzung beschlossen. Die von den Verhandlungen ausgeschlossene
ČSR musste das Abkommen anerkennen. Mit dem Einmarsch in Prag am 15. 3. 1939 zerstörte Hitler die Grundlagen des Abkommens. 1942 erklärte der britische Außenminister A.
Eden das Münchener Abkommen in einem Schreiben an E.
Benesch für ungültig, im gleichen Jahr auch C. de
Gaulle gegenüber der tschechoslowakischen Exilregierung.
– Für Normalisierung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
ČSSR war das Münchener Abkommen von großer Bedeutung. Die Verhandlungen zogen sich über Jahre hin, da die Bundesrepublik Deutschland die Ansicht vertrat, dass das Abkommen von Hitler nicht eingehalten worden ist und deshalb ungültig sei. Die
ČSSR dagegen bestand darauf, dass das Münchener Abkommen von Anfang an nichtig war. 1973 wurde ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
ČSSR unterzeichnet, der das Münchener Abkommen für nichtig erklärte. Der Unterschied der Rechtsauffassung wurde durch einen Formelkompromiss überbrückt.
Untergang der Tschechoslowakei
Untergang der Tschechoslowakei
Der 〉Führer〈 des Dritten Reiches, Adolf Hitler, empfing den Präsidenten der Tschechoslowakei, Emil Hácha, am 15. März 1939 und informierte ihn zynisch über das bevorstehende Ende seines Landes (Auszug aus dem Protokoll):
〉So sind bei mir am letzten Sonntag die Würfel gefallen...〈 Wir stünden nun vor dieser Sachlage, und er habe den Befehl gegeben zum Einmarsch der deutschen Truppen und der Eingliederung der Tschechoslowakei ins Deutsche Reich ... Es gebe zwei Möglichkeiten. Die Erste sei die, dass sich das Einrücken der deutschen Truppen zu einem Kampf entwickelt. Dann wird der Widerstand mit allen Mitteln mit Brachialgewalt gebrochen. Die andere ist die, dass sich der Einmarsch der deutschen Truppen in erträglicher Form abspiele, dann würde es dem Führer leicht, bei der Neugestaltung des tschechischen Lebens der Tschechoslowakei ein großzügiges Eigenleben, eine Autonomie und eine gewisse nationale Freiheit zu geben ...
Um 6 Uhr würden die Truppen einmarschieren ...
Hácha sagt, dass für ihn die Situation völlig klar und dass hier jeder Widerstand sinnlos sei ...
Der Führer sagt, dass sein Entschluss unwiderruflich sei. Man wisse ja, was ein Entschluss des Führers bedeute...
(In der Verhandlungspause nach einem Schwächeanfall telefonierte Hácha nach Prag und erteilte den Befehl, dem deutschen Einmarsch keinen Widerstand entgegenzusetzen.)