Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

rufen

ru|fen
V.
102, hat gerufen
I.
mit Akk.
1.
jmdn. r.
a)
durch Ruf herbeiholen, veranlassen, dass jmd. kommt;
ich werde ihn sofort r.; r. Sie bitte Herrn X; ich habe Sie r. lassen, weil ich mit Ihnen sprechen möchte; den Arzt r.; jmdn. zu Hilfe r.; Geschäfte, Pflichten riefen ihn nach Berlin
übertr.
veranlassten ihn, nach Berlin zu fahren;
du kommst wie gerufen
du kommst im richtigen Augenblick, ich brauche dich gerade;
dein Angebot, dein Geschenk kommt wie gerufen
b)
nennen, anreden;
sie r. ihn „Heini“; jmdn. bei seinem Namen, beim Namen r.
2.
etwas r.
etwas laut, mit erhobener Stimme sagen;
„Hier!“ rief er
II.
mit Dat. und Akk.; in der Wendung
jmdm. oder sich etwas ins Gedächtnis, in Erinnerung r.
jmdn. oder sich an etwas erinnern
III.
o. Obj.
1.
laut, weithin hörbar, mit erhobener Stimme sprechen;
ich habe dreimal gerufen; nach jmdm. r.
laut jmds. Namen nennen (damit der Betreffende kommt);
nach etwas r.
etwas laut fordern (damit es gebracht wird)
2.
die Stimme ertönen lassen;
ein Vogel rief im Gebüsch; die Arbeit, die Pflicht ruft
übertr.
man muss wieder an die Arbeit gehen, wieder seinen Pflichten nachgehen
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