Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

übernehmen

über|neh|men
V.
88, hat übernommen
I.
mit Akk.
1.
etwas ü.
a)
auf sich nehmen, (zu tun) annehmen;
ein Amt, eine Aufgabe ü.; ich übernehme es, ihn zu benachrichtigen; die Verantwortung ü.; die Verteidigung des Angeklagten ü.; die Garantie für etwas ü.
b)
von nun an leiten, führen, verwalten;
ein Geschäft, die Praxis des Vaters ü.
c)
Rundfunk
ebenfalls senden;
wir ü. die Sendung, Übertragung vom Bayerischen Rundfunk
d)
sich zu eigen machen (und selbst anwenden, verwenden, vertreten);
jmds. Gedankengang, Glauben ü.; eine Idee, eine Erfindung von jmdm. ü.; jmds. Meinung ü.
2.
jmdn. ü.
(aus einem anderen Betrieb, einer anderen Abteilung) kommen lassen und einstellen;
Arbeitskräfte ü.
3.
etwas oder jmdn. ü.
Seew.
an Bord nehmen;
Ladung, Passagiere ü.
II.
refl.
sich ü.
1.
sich überanstrengen
2.
etwas beginnen und nicht die Kraft, die Geldmittel haben, es durchzuhalten, weiterzuführen;
sie haben sich mit dem Geschäft total übernommen
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