Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

vornehmen

vor|neh|men
V.
88, hat vorgenommen
I.
mit Akk.
1.
etwas v.
a)
sich etwas (zum Schutz) vor den Körper binden;
eine Schürze, eine Serviette v.
b)
etwas vor sich hinlegen;
nehmt eure Hefte vor und schreibt
c)
als Funktionsverb mit bestimmten Subst.
ausführen;
eine Änderung v.
etwas ändern;
eine Untersuchung v.
etwas untersuchen
2.
jmdn. v.
ugs.
jmdn. vor den anderen abfertigen, an die Reihe nehmen;
einen Patienten v.
II.
mit Dat. (sich) und Akk. oder mit Akk.
(sich) etwas v.
etwas zur Hand nehmen (um etwas damit zu tun);
(sich) ein Buch v.; (sich) eine Handarbeit v.
III.
mit Dat. (sich) und Akk.
1.
sich etwas v.
sich entschließen, etwas zu tun;
er hat sich vorgenommen, künftig pünktlich zu sein; ich habe mir für den Herbst eine Reise vorgenommen; hast du dir für heute Nachmittag schon etwas vorgenommen?
2.
sich jmdn. v.
ugs.
jmdn. zu sich kommen lassen und ihn ermahnen;
ich muss ihn mir einmal v.
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