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Streng geschützt

Für viele Verbraucher sind Bio-Lebensmittel ein wichtiger Beitrag, um sich gesund zu ernähren und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Doch noch immer ist das Misstrauen weit verbreitet: Ist auch wirklich "Bio" drin, wo "Bio" draufsteht? Und woran sind biologisches Gemüse & Co. zu erkennen?

aus der wissen.de Redaktion

Verbraucherrechte

Mit dem erwachten Umweltbewußtsein in den 1980er Jahren nahm auch das Interesse der Verbraucher an ökologisch erzeugten Lebensmitteln zu. So manche Ware schmückte sich jedoch mit der werbeträchtigen Bio-Botschaft, obwohl sie konventionell hergestellt war. Die Europäische Gemeinschaft schob dem Anfang der 1991 einen Riegel vor: mit der europäischen Öko-Verordnung. Darin ist genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel erzeugt und produziert werden müssen, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind.

Lebensmittel dürfen nur mit "bio(logisch)" oder "öko(logisch)" gekennzeichnet sein, wenn sie den Vorgaben der Verordnung entsprechen. Diese Bezeichnungen sind geschützt. Begriffe wie "naturnah" oder "integrierter Anbau" haben hingegen mit biologischer Landwirtschaft wenig gemein.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat im Jahr 2001 erstmals ein staatliches Emblem auf den Weg gebracht: das "Bio-Siegel" (siehe Abbildung). Hersteller können es auf ihre Verpackungen drucken, wenn sie die Regeln der europäischen Öko-Verordnung einhalten. Zwar bereichert das Bio-Siegel die Zeichen-Palette, in der Intention des Ministeriums liegt es jedoch, dass ein staatlich vergebenes Siegel für viele Verbraucher vertrauenswürdiger erscheint als ein privates.

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