Zu den 598 Sitzen im Bundestag können noch so genannte Überhangmandate hinzukommen. Das passiert dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt (Erststimmen), als ihr über die ausgezählten Zweitstimmen prozentual zustehen würden. Bei der Bundestagswahl 1998 gab es 13 Überhangmandate.
Das Überhangmandat kann für die Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag entscheidend sein. Der Fall tritt dann ein, wenn nur durch Einbeziehung der Überhangsmandate die absolute Mehrheit der Stimmen für einen Kanzlerkandidaten erzielt wird. Bisher gab es im Deutschen Bundestag drei Kanzlerwahlen, bei der die Mehrheit auf Überhangmandaten beruhte. Dies waren am 1949 die Wahl Konrad Adenauers mit einem CDU-Überhangmandat, 1994 die Wahl Helmut Kohls mit zwölf CDU-Überhangmandaten, und am 2001 die Vertrauensfrage Gerhardt Schröders mit zehn Überhangmandaten der SPD.