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Anwalts Liebling: die Rechtsschutzversicherung

Wer sich streitet, braucht gute Nerven - und wer vor Gericht zieht, eine Rechtsschutzversicherung. Es sei denn, er trägt das Risiko möglicher Prozesskosten selbst. Viele Deutsche wollen das nicht. Jeder zweite Haushalt besitzt dementsprechend eine Rechtsschutzversicherung. Ein hohes Sicherheitsbedürfnis spielt bei Abschluss der Police wohl ebenso eine Rolle wie eine grundsätzliche Bereitschaft, sich auf Rechtsstreitigkeiten einzulassen.

Michael Fischer

Was bietet eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutz wird gewährt als Privat- und Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mieter- und Eigentümerrechtsschutz, Firmenrechtsschutz und dem weit reichenden Familienrechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten. Diese werden nach Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage gewährt. Im Einzelnen betrifft das u. a.:

  • Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
  • Kosten des Steuerberaters, wenn es um Steuerrechtsschutz geht
  • Gerichtskosten und die Kosten der Verwaltungsbehörden
  • gegnerische Kosten, sofern sie dem Versicherten auferlegt werden
  • Korrespondenzanwaltskosten, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt
  • Kosten für Sachverständige

Was ist durch die Familienrechtsschutzversicherung gedeckt?

Im Familienrechtsschutz versichert sind Ehepartner bzw. nichteheliche Lebenspartner und Kinder bis zum 25 Lebensjahr, soweit sie noch nicht über Einkommen verfügen. Folgende Bereiche deckt die Police ab:

  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz (meist durch eine Zusatzversicherung)

Wofür kommt die Rechtsschutzversicherung nicht auf?

Rechtsstreitigkeiten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden, sind u. a.

  • Erbschaftsauseinandersetzungen und Enteignung
  • Ehescheidungen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietrechtsschutz
  • Vertragsstreitigkeiten bei der Baufinanzierung
  • vorsätzlich begangene Straftaten

Wer braucht wirklich eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutz benötigt vor allem der, der gegen andere Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche durchsetzen will. Wenige wissen allerdings, dass man durch Mitgliedschaft in einigen Verbänden bzw. Organisationen - z. B. Mieterverein, Gewerkschaften, Haus- und Grundeigentümerverband - bereits über Rechtsschutz verfügt. Bei Schadensersatzforderungen von anderen, hilft oft die eigene Haftpflichtversicherung. Über die Vorteile einer eigenen Rechtsschutzpolice sollte also genau nachgedacht werden bzw. der Abschluss mit einem Versicherungsberater besprochen werden. Wer unmittelbar mit einem Prozess rechnet und sich noch absichern will, geht meist leer aus: der Rechtsschutz beginnt in der Regel erst drei Monate nach Vertragsabschluss. Außerdem dürfen der Beginn und der Anlass zum Rechtsstreit erst nach dieser Frist liegen.

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