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Anwalts Liebling: die Rechtsschutzversicherung
Wer sich streitet, braucht gute Nerven - und wer vor Gericht zieht, eine Rechtsschutzversicherung. Es sei denn, er trägt das Risiko möglicher Prozesskosten selbst. Viele Deutsche wollen das nicht. Jeder zweite Haushalt besitzt dementsprechend eine Rechtsschutzversicherung. Ein hohes Sicherheitsbedürfnis spielt bei Abschluss der Police wohl ebenso eine Rolle wie eine grundsätzliche Bereitschaft, sich auf Rechtsstreitigkeiten einzulassen.
Was bietet eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutz
wird gewährt als Privat- und Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz,
Mieter- und Eigentümerrechtsschutz, Firmenrechtsschutz und dem weit reichenden
Familienrechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall
die Anwalts- und Gerichtskosten. Diese werden nach Prüfung der Erfolgsaussichten
der Klage gewährt. Im Einzelnen betrifft das u. a.:
- Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
- Kosten des Steuerberaters, wenn es um Steuerrechtsschutz geht
- Gerichtskosten und die Kosten der Verwaltungsbehörden
- gegnerische Kosten, sofern sie dem Versicherten auferlegt werden
- Korrespondenzanwaltskosten, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt
- Kosten für Sachverständige
Was ist durch die Familienrechtsschutzversicherung
gedeckt?
Im Familienrechtsschutz versichert sind Ehepartner
bzw. nichteheliche Lebenspartner und Kinder bis zum 25 Lebensjahr, soweit
sie noch nicht über Einkommen verfügen. Folgende Bereiche deckt
die Police ab:
- Schadensersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Mietrechtsschutz (meist durch eine Zusatzversicherung)
Wofür kommt die Rechtsschutzversicherung nicht
auf?
Rechtsstreitigkeiten, die von der Rechtsschutzversicherung
nicht abgedeckt werden, sind u. a.
- Erbschaftsauseinandersetzungen und Enteignung
- Ehescheidungen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietrechtsschutz
- Vertragsstreitigkeiten bei der Baufinanzierung
- vorsätzlich begangene Straftaten
Wer braucht wirklich eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutz benötigt vor allem der, der gegen andere
Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche durchsetzen will. Wenige wissen
allerdings, dass man durch Mitgliedschaft in einigen Verbänden bzw. Organisationen
- z. B. Mieterverein, Gewerkschaften, Haus- und Grundeigentümerverband
- bereits über Rechtsschutz verfügt. Bei Schadensersatzforderungen
von anderen, hilft oft die eigene Haftpflichtversicherung. Über die Vorteile
einer eigenen Rechtsschutzpolice sollte also genau nachgedacht werden bzw.
der Abschluss mit einem Versicherungsberater besprochen werden. Wer unmittelbar
mit einem Prozess rechnet und sich noch absichern will, geht meist leer aus:
der Rechtsschutz beginnt in der Regel erst drei Monate nach Vertragsabschluss.
Außerdem dürfen der Beginn und der Anlass zum Rechtsstreit erst
nach dieser Frist liegen.