Für vorschriftsmäßig versicherte und gekennzeichnete Drohnen bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkungen gibt es bloß für Drohnen, die mit einer Kamera unterwegs sind.
Sensible Infrastruktur und Menschenansammlungen gelten als absolute Flugverbotszonen.
Es bestehen keine Einschränkungen, solange das Fluggerät jederzeit sicher gelandet werden kann.