Sensible Infrastruktur und Menschenansammlungen gelten als absolute Flugverbotszonen.
Für vorschriftsmäßig versicherte und gekennzeichnete Drohnen bestehen keine Einschränkungen.
Es bestehen keine Einschränkungen, solange das Fluggerät jederzeit sicher gelandet werden kann.
Einschränkungen gibt es bloß für Drohnen, die mit einer Kamera unterwegs sind.