Lexikon
Ausgleichung
Anrechnung; Einwerfung1. im Schuldrecht die interne Auseinandersetzung mehrerer Gesamtschuldner, nachdem einer die gemeinschaftliche Schuld bezahlt hat (§ 426 BGB); – 2. im Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge die Anrechnung von Zuwendungen (Ausstattung), die der Erblasser bei Lebzeiten einem von mehreren Abkömmlingen gemacht hat, auf dessen Erbteil.
Wissenschaft
Auf der DNA-Spur
Die Analyse der am Tatort gefundenen DNA ist ein wichtiges Element kriminalistischer Ermittlungen. Wie funktionieren die Verfahren der Molekulargenetiker? von DANIELA WAKONIGG Lange Zeit mussten sich Ermittler mit Abdrücken von Fingern und Schuhen, der Farbe und Struktur gefundener Haare oder der Analyse von Blutgruppen begnügen...
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...
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