Lexikon
Anerkennung
Völkerrecht
Erklärung eines Staates: 1. Anerkennung von Staaten zum Zweck der Aufnahme völkerrechtlicher (diplomatischer) Beziehungen; meist bei neugegründeten Staaten; 2. Anerkennung von Regierungen, d. h. der obersten Vertretungsmacht des Staates, meist bei Regierungswechsel, Revolutionen u. a.; 3. Anerkennung von Aufständischen, einer Krieg führenden Partei als partielles Völkerrechtsobjekt. Die Anerkennung kann de jure (endgültig) oder nur de facto („vorläufig“, unter Widerrufsvorbehalt) erfolgen.
Wissenschaft
Google Maps fürs Gehirn
Der digitale dreidimensionale „Julich Brain Atlas“ ermöglicht eine virtuelle Reise durch das menschliche Gehirn. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn ist das mit Abstand komplizierteste Organ des Menschen, vielleicht sogar das komplexeste biologische System, das die Evolution je hervorgebracht hat. Etwa 86 Milliarden Nervenzellen...
Wissenschaft
Blutgruppen unserer Vorfahren entschlüsselt
Unsere Blutgruppen bestimmen nicht nur darüber, wem wir Blut spenden können. Sie prägen auch unser Risiko für bestimmte Krankheiten – und geben Einblicke in unser genetisches Erbe. Analysen der Genome von Neandertalern und frühen Vertretern des Homo sapiens, die vor 120.000 bis 16.500 Jahren lebten, geben nun Einblicke darin, wie...