Lexikon
Emissiọn
Umweltschutz
die von einer festen oder ortsveränderlichen Quelle (Anlage) oder von einem Produkt in die Umwelt abgegebenen festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe oder Verbindungen sowie Geräusche, Strahlen, Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen. Hieraus folgende umweltbelastende Luft-, Wasser- oder Bodenverunreinigungen werden am Einwirkungsort als Immission bezeichnet. Nach dem Emissionsprinzip (Vorsorge) gelten für die jeweiligen Verursachergruppen grundsätzlich die gleichen Anforderungen an die Begrenzung der Emissionen entsprechend dem Stand der Technik, bei besonderem Schutzbedürfnis (Immissionsprinzip) können im Einzelfall auch strengere Regelungen getroffen werden. Die zulässigen Emissionen werden durch spezielle Rechtsvorschriften bestimmt.
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