Lexikon

Fraktin

Politik
Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament zu einer Arbeits- und Willensgemeinschaft. In der Paulskirchenversammlung von 1848/49 bildeten die Fraktionen den Kern zur Gründung von Parteien. Heute setzt sich eine Fraktion meist aus Abgeordneten der gleichen Partei zusammen. Es ist aber auch ein Zusammenschluss von Mitgliedern zweier oder mehrerer Parteigruppen möglich (z. B. CDU/CSU-Fraktion im Bundestag). Eine Fraktion kann Abgeordnete, die in Meinungsäußerung, Verhalten oder Stimmabgabe von ihr abweichen, ausschließen.
Unverzichtbar für das Funktionieren eines parlamentar. Regierungssystems ist die Fraktionsdisziplin. Davon abzugrenzen ist der Fraktionszwang, der mit dem Grundsatz des freien Mandats nicht vereinbar wäre. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags schreibt für Fraktionen eine Mindeststärke (5% der Bundestagsmitglieder) vor.
In Österreich heißen die Fraktionen Klubs.
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Vom Nutzen der Roten Königin

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Tierwanderungen sind ein weltweites Naturphänomen mit unzähligen Geheimnissen. So manches davon versetzt sogar die erfahrensten Forschenden ins Staunen. Von Kurt de Swaaf Jedes Jahr, gegen Ende April, spähen meine kleine Tochter und ich gebannt in den Frühlingshimmel. Wir erwarten das baldige Eintreffen einer Schar Sommergäste,...

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